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CBAM seit Januar 2026 in Kraft: Was das für Zollabwicklung und Logistik bedeutet

Der EU-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist am 1. Januar 2026 in seine endgültige Phase getreten, wie die Europäische Kommission mitteilt.

Das CBAM-Register ist nun in Echtzeit mit den nationalen Zollsystemen, dem Taric-System und dem EU Customs Single Window verbunden.

Betroffen sind fünf Produktkategorien beim Import: Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium sowie Elektrizität/Wasserstoff — allein in der ersten Woche (1.–6. Januar 2026) entfielen 98 Prozent des Importvolumens auf Eisen und Stahl.

Importeure bzw. Zollanmelder benötigen laut Kommission den Status eines zugelassenen Anmelders und müssen die CBAM-Validierung abschließen, bevor Waren zum freien Verkehr freigegeben werden — was direkt in den Zollabwicklungsprozess von Speditionen eingreift.

What this means for Deutschland/EU

Speditionen und Zollanmelder, die betroffene Warengruppen abwickeln, müssen die CBAM-Statusprüfung als zusätzlichen, verpflichtenden Schritt im Zollprozess einplanen — mit direkter Auswirkung auf Durchlaufzeiten.